AGB

Bedingungen zur Zusammenarbeit

Die Auftragsbestätigung erfolgt auf schriftlichem Weg/per E-Mail/über das Lexware Kundencenter an Ruth Warth.

Weitere Projektbesprechungen, Meetings, Beratung, Abstimmungen mit weiteren Projektbeteiligten werden mit dem in der Kalkulation definierten Stundensatz berechnet. Korrekturschleifen und Autorenkorrekturen (nicht in der Kalkulation budgetierte, nachträgliche Änderungen, die durch den Auftraggeber selbst durch unrichtige oder unvollständige Information verursacht worden sind) werden ebenfalls mit dem definierten Stundensatz berechnet.

Nach vollständigem Rechnungsausgleich erhält der Auftraggeber die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für die gelieferten Texte und Konzepte.

Rechnungen sind innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen zu begleichen. Wird ein Auftrag vom Auftraggeber vor Fertigstellung und Ablieferung gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden.

Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Die Texterin lässt vor Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über. Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Texterin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin zwei einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Bei Webtexten behält sich die Texterin das Recht vor, auf der eigenen Homepage zur Eigenwerbung auf die Webseiten mit von der Texterin erstellten Content zu verweisen.